Der Sicherheit Gehör schenken


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Bereits seit 1974 wird in der Unfallverhütungsvorschrift vorgeschrieben, welche Lärmschutzmaßnahmen das Unternehmen zu treffen hat. Der Unternehmer hat Gehörschutz bereitzustellen, wenn ein Lärm-Beurteilungspegel von 85 dB(A) überschritten wird. (Nach der neuen EU-Richtlinie, die bis Februar 2006 in nationales Recht umgesetzt werden muss, wird dieser Grenzwert auf 80 dB(A) gesenkt, ab 85db(A) besteht Gehörschutz-Tragepflicht).

Christ Arbeitsschutz bietet das gesamte Spektrum an Gehörschutzmöglichkeiten für Unternehmen an. Selbstverständlich werden diese nach europäischen Normen hergestellt.

Beispielsweise bieten wir folgende Produkte an: Kapselgehörschützer, Gehörschutzstöpsel, Gehörschützer für Helmbefestigungen, Elektroakustische Gehörschützer.
In unserer langjährigen Erfahrung hat sich gezeigt, dass beim Gehörschutz vor allem die Bequemlichkeit und die Hygiene wichtige Aspekte sind. Unsere breite Produktpalette stellt für jeden individuellen Bedarf das Richtige bereit.

Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl der passenden Produkte für Ihr Unternehmen, Sie erreichen uns unter Tel.: 0 68 94 / 45 03oder verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bitte dieses Formular.

 

Christ Arbeitsschutz GmbH
Tel.: 0 68 94 / 45 03
Fax.: 0 68 94 / 3 41 85
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