Bereits seit 1974 wird in der Unfallverhütungsvorschrift
vorgeschrieben, welche Lärmschutzmaßnahmen das Unternehmen
zu treffen hat. Der Unternehmer hat Gehörschutz bereitzustellen,
wenn ein Lärm-Beurteilungspegel
von 85 dB(A) überschritten wird. (Nach der neuen EU-Richtlinie,
die bis Februar 2006 in nationales Recht umgesetzt werden muss, wird
dieser Grenzwert auf 80 dB(A) gesenkt, ab 85db(A) besteht Gehörschutz-Tragepflicht).
Christ Arbeitsschutz bietet das gesamte Spektrum
an Gehörschutzmöglichkeiten für Unternehmen
an. Selbstverständlich werden diese nach europäischen
Normen hergestellt.
Beispielsweise bieten wir folgende Produkte
an: Kapselgehörschützer,
Gehörschutzstöpsel, Gehörschützer für Helmbefestigungen,
Elektroakustische Gehörschützer.
In unserer langjährigen
Erfahrung hat sich gezeigt, dass beim Gehörschutz
vor allem die Bequemlichkeit und die Hygiene wichtige
Aspekte sind. Unsere breite Produktpalette stellt für jeden individuellen Bedarf das
Richtige bereit.
Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl der passenden
Produkte für
Ihr Unternehmen, Sie erreichen uns unter Tel.: 0 68 94 / 45 03oder
verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bitte dieses
Formular.
|