Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
§ 1 Geltung der Bedingungen
(1)
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Peter Christ GmbH erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten
somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch
wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens
mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen
als angenommen.
Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts-
bzw. Einkauftsbedingungen wird hiermit bestätigt. § 2 Angebot und Vertragsschluss
(1)
Die Angebote der Peter Christ GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen
zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung
der Peter Christ GmbH. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen
oder Nebenabreden.
(2)
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten
sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.
(3)
Die Angestellten und Beauftragten der Peter Christ GmbH sind nicht befugt,
mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen
zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
§ 3 Preise
(1)
Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers
genannten Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche
Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
(2)
Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich
normaler Verpackung ab Werk.
(3)
Die Kalkulation erfolgt aufgrund der angefragten Stückzahlen, die,
wenn sie nicht bestellt werden, Mindermengenzuschläge erfordern.
(4)
Ändern sich nach Maßgabe unseres Angebotes oder unserer Auftragsbestätigung
in der Zeit bis zur Lieferung unserer Gestehungskosten, insbesondere
die Preise für Fertigungs- und Hilfsmaterial, die Löhne oder
Frachten, Nebengebühren, öffentliche Abgaben oder etwa neu
hinzukommende Steuern, Zölle oder deren Erhöhungen und Zuschlägen,
auch soweit sie bei Vorlieferanten eintreten, durch welche die Lieferung
mittelbar oder unmittelbar betroffen und verteuert werden, sind wir berechtigt,
den angebotenen oder vereinbarten Preis entsprechend anzupassen.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
(1)
Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
(2)
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt
und aufgrund von Ereignissen, die der Peter Christ GmbH die Lieferung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen – auch wenn sie
bei Lieferanten der Peter Christ GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten
- ,hat die Peter Christ GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen
und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Peter Christ GmbH,
die Lieferung, bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten
Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(3)
Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer
nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch
nicht erfüllten Teils von Vertrag zurückzutreten. Verlängert
sich die Lieferzeit oder wird die Peter Christ GmbH von ihrer Verpflichtung
frei, so kann der Käufer hinaus keine Schadensersatzansprüche
herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die Peter Christ
GmbH nur berufen, wenn sie den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
(4)
Die Peter Christ GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit
berechtigt.
§ 5 Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an
die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder
zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls
der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird,
geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
§ 6 Gewährleistung
(1)
Die Peter Christ GmbH gewährleistet, dass die Waren frei von Fabrikations-
und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt
12 Monate.
(2)
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Anweisungen
der Peter Christ GmbH nicht befolgt, Änderungen an den Produkten
vorgenommen oder Teile ausgewechselt, so entfällt jede Gewährleistung,
wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass
erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht
widerlegt.
(3)
Der Käufer muss dem Kundendienst der Peter Christ GmbH Mängel
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach
Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die
auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht
entdeckt werden können, sind der Peter Christ GmbH unverzüglich
nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
(4)
Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der
Gewährleistung entsprechen, sind die beanstandeten Artikel an die
Peter Christ GmbH zurückzureichen. Falls der Käufer verlangt,
dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen
werden, kann die Peter Christ GmbH diesem Verlangen entsprechen, wobei
unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden,
während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen der
Peter Christ GmbH zu zahlen sind.
(5)
Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der
Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung
des Vertrages verlangen.
(6)
Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
(7)
Gewährleistungsansprüche gegen die Peter Christ GmbH stehen
nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
(8)
Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung
für die Waren der Peter Christ GmbH und schließen sonstige
Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt allerdings
nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen,
die dem Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern
sollen.
§ 7 Rücktritt
Tritt der Käufer von einem bereits erteilten Auftrag zurück,
so sind die inzwischen bei der Peter Christ GmbH angefallenen Kosten
sowie der entgangene Gewinn zu ersetzen. Sie werden von einer eventuell
geleisteten Anzahlung in Abzug gebracht.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1)
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Peter
Christ GmbH. Der Käufer verwahrt das Eigentum der Peter Christ GmbH
unentgeltlich. Waren, an der der Peter Christ GmbH Eigentum zusteht,
wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
(2)
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange
er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen
sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen
Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen
tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang
an die Peter Christ GmbH ab. Die Peter Christ GmbH ermächtigt den
Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für
ihre Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung
kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht ordnungsgemäß nachkommt.
(3)
Bei Zugriffen Dritten auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf
das Eigentum der Peter Christ GmbH hinweisen und diese unverzüglich
benachrichtigen.
(4)
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere
Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware
zurückzunehmen oder ggfl. Abtretung der Herausgabeansprüche
des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie
in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Peter Christ GmbH liegt – soweit
nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt
vom Vertrag.
§ 9 Zahlung
(1)
§ 10 Verpackung
(1)
Die Verpackung wird mit mindestens 1% vom Nettofakturbetrag berechnet.
(2)
Collico-Paletten oder sonstige Behältermieten werden ebenfalls verrechnet.
§ 11 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1)
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen der Peter Christ GmbH und dem Käufer gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
(2)
Erfüllungsort für alle aus diesem Vertrag erwachsenen Verbindlichkeiten
ist der Sitz der Firma, soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne
des HGB ist, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle
sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenen Streitigkeiten
ist das für die Peter Christ GmbH örtlich und sachlich zuständige
Amts- oder Landesgericht, soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne
des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist.
(3)
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine
Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden,
so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen
nicht berührt.
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